LEIDENSCHAFTLICHE
FOTOGRAFIN MIT VIEL LIEBE
ZUM DETAIL.
Schön das Du hier auf meiner Seite bist, schau dich gerne um und
lass dich verzaubern.
AGB IMPRESSUM
Aline Schwarzbach Weberstraße 5, 02727 Neugersdorf
Handy: 0173/ 699 3800
E-Mail: info@alinescholzefotografie.de Web: www.alinescholzefotografie.de
© 2022 AlineScholzeFotografie | AS Kreativ Design | WebShapDesigns
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bei Aline Scholze Fotografie
I. Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart,
wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
”Lichtbilder” i.S. dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden
oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos, usw.).
II. Urheberrecht
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des
Urheberrechtgesetzes zu. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch
des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Die private Nutzung beinhaltet ausdrücklich die Nutzung im Rahmen einer privaten
Homepage und sozialen Medien. (Facebook, Instagram, Bewerbungen, Fotoabzüge, Fotogeschenke etc. ...)
Dem Kunden ist es strengstens untersagt die Fotos selbst nachzubearbeiten oder zu verändern, ebenso ist es nicht gestattet die Bilder die sie in der Online Galerie zur
Auswahl erhalten, im Netz zu veröffentlichen. Bei Nichteinhalten werden strafrechtliche Schritte eingeleitete.
Die Originalfotos (die unbearbeiteten Fotos) sind durch ein kleines Wasserzeichen gekennzeichnet.
Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
Der Besteller hat, laut § 60 Urheberrechtsgesetz, kein Recht das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn die entsprechenden Nutzungsrechte nicht übertragen
worden sind. Bei der Verwertung der Lichtbilder muss der Fotograf,
sofern nicht anders vereinbart, als Urheber genannt werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namennennung berechtigt den Fotografen zur Schadenersatzforderung.
Der Fotograf ist mit einer Einverständnisserklärung (schriftlich oder mündlich) berechtigt, bei ihm bestellte Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu
verwenden. Der Besteller gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG.
Die Roh- Daten bleiben Eigentum den Fotografen, eine Herausgabe der Roh- Daten erfolgt grundsätlich nicht.
III. Vergütung
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten,
Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
Die Kosten sind am Tag des Shootings zu bezahlen, wird eine Rechnung gleichwertiger Zahlungsaufforderun ausgestellt worden,
ist diese innerhalb von 30 Tagen nach Zugang vom Kunden zu begleichen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
IV. Haftung
Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, inbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts
sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist
ausgeschlossen.
Der Fotograf verpflichtet sich, Negative sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde,
Negative nach 1 Jahren zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet er nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit bis zum Materialwert.
Der Fotograf verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine
Erfüllungsgehilfen nicht.
Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller
des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen.
Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 6 Tagen schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die
Lichtbilder als mangelfrei angenommen. Weitere Beanstandungen und Wünsche sind danach mit einem Honorar zu vergüten.
Der Kunde verpflichtet sich innerhalb von 30 Tagen, dem Fotografen seine Bildwünsche zur Bearbeitung sowie der Ausdrucke mitzuteilen.
Wird diese Dürchführung innerhalb der 30 Tage aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen
entsprechend, der Fotograf erhält ebenso für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
V. Nebenpflichten
Der Fotograf verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen eine online Galerie zur Verfügung zu stellen und nach erhalt der
gewünschten Bilder zur bearbeitung, diese innerhab 30 Tagen fertig zu liefern.
Die Online Galerie steht dem Kunden 30 Tage zur Verfügung, innerhalb dieser Frist verpflichtet sich der Aufraggeber sich die
Bilder seiner Wahl auszusachen.
VI. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber
während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. Der Fotograf behält den
Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Fotografen nicht ausgeführt, so steht ihm ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des
vereinbarten Honorars zu.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt
oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf
verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Schlußbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Fotografen.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.